Im Regelfall ist der Abrechnungszeitraum das komplette, vergangene Jahr. In Sonderfällen kann es jedoch passieren, dass weniger als 1 Jahr ist. Zum Beispiel wird das Gebäude erst im Juni fertiggestellt und erst ab 1. Juli bezogen.
Wie lang darf der Abrechnungszeitraum sein?
Nebenkostenabrechnung

Geschrieben von Georg Untersalmberger
Vor über einer Woche aktualisiert
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